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Beitragssatzung

      

                              Beitragsordnung  2024

 

Die Mitgliederversammlung beschließt gem. § 8 Abs.  ( e ) der Satzung des Haus-,Wohnungs- 
und Grundeigentümervereins Eberswalde e.V. in der Fassung vom   06.05.2024  nachfolgende
Beitragsordnung.

 

                                                           §  1  Aufnahmebeitrag

 

Jedes Mitglied des Vereins ist verpflichtet einen Aufnahmebeitrag zu zahlen.
Der Aufnahmebeitrag beträgt 10 €  und ist zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung fällig.

Der Beitrag wird bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückgezahlt.

 

 

                                                               § 2  Mitgliedsbeitrag

 

(1)  Jedes Mitglied des Vereines ist verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

(2)  Der Mitgliedsbeitrag wird nach Monaten berechnet und wird als Jahresbeitrag erhoben.

       Im Beitrittsjahr wird der Mitgliedsbeitrag für die vorausliegenden Monate des Jahres bis zum
      Jahresende  erhoben.

(3)  Die Zahlung des Jahresbeitrages ist von den Mitgliedern jeweils innerhalb des ersten Quartales
       eines Jahres vorzunehmen. Im Beitrittsjahr innerhalb von 4 Wochen nach der Beitrittserklärung .

 

(4)  Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge .

 

            1. Grundsätzlich wird für jedes Mitglied ein Beitrag entsprechend seiner Beitragsgruppe erhoben:

 

                          Gruppe 0       Förderer
 

                          Personen ,die sich für den Verein einbringen ohne Mitgliedsrechte 
                       

                        Gruppe 1

                         Einfamilienhaus ,Wochenendgrundstücke , unbebaute Grundstücke und eine
                        Eigentumswohnung
 

                        Gruppe 2

 

Mehrfamilienhäuser bis 6  Wohnungen bzw. 6  Eigentumswohnungen,
bebaute Grundstücke

 

Gruppe 3          

 

Mehrfamilienhauser bis 15 Wohnungen bzw. Eigentumswohnungen
bebaute Grundstücke mit Gewerberäumen

 

Gruppe 4
Mehrfamilienhäuser bis zu 30 Wohnungen bzw. Eigentumswohnungen

 

Gruppe 5
Gesellschaften ,Eigentümer und Verwalter von mehr als 30 Wohnungen

 

 

2. Der Beitrag beträgt für das Kalenderjahr:

 

 

 

Beitragsgruppe

Mitgliedsbeitrag

Beitrag Landes-/Zentralverband

Abo-Kosten
Verbandszeitung

Gesamtsumme
Buchungsbetrag

0  -Förderer

   30,00 €

----

----

  30,-  €,

1-Einfamilienhaus/
Eigentumswohnung

   30,00 €

8,- €

Kein Pflichtbezug
(Freiwillig 33,33€ €)

  38,-  €

2    bis   6 WE

  38,67 €

8,- €

33,33 €

  80,- €

3   bis  15 WE

  48,67 €

8,- €

33,33 €

  90,- €

4   bis  30 WE

  58,67 €

8,- €

33,33 €

100,- €

5  über 30 WE

138,67 €

8,- €

33,33 €

180,- €

 

 

 

 

 

 

      

                                  

 

(5)  Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht.
 

§ 3 
 Zahlungen ,Gültigkeit , Änderungen , Überprüfungen 

 

(1)  Die Zahlung des Aufnahmebeitrages und des jährlichen Mitgliedsbeitrages sind auf das Konto
      des Vereines zu leisten  bzw. zu Händen des Geschäftsführers des  Vereins.

 

(2)  Die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird angeboten. Der Lastschrifteinzug erfolgt in der Regel
      zum 01.März des Jahres. 
 

(3)  Sofern Änderungen oder Ergänzungen notwendig und erforderlich sind, ist durch den Vorstand ein  
      entsprechender Antrag an die Mitgliederversammlung zu richten.

 

(4)  Der Vorstand wird hiermit beauftragt, die Beitragsordnung im Verein durchzusetzen, Ihre Wirkung
      zu beobachten die Höhe des Mitgliedsbeitrages auf seine Notwendigkeit zu prüfen und der
      Mitgliederversammlung  jährlich das Ergebnis zu berichten.

 

 § 4
Stundung , Erlaß

 

Der Vorstand ist berechtigt , den Vereinsbeitrag für das laufende Kalenderjahr auf schriftlichen Antrag

 zu stunden oder bei nachgewiesener Bedürftigkeit zu erlassen.

 

§  5   

  Mahngebühren

 

Bei Nichteinhaltung der Beitragsverpflichtung werden Mahngebühren in Höhe von  5,- € für die 1. Mahnung
und 10,- € für die 2. Mahnung zuzüglich der Zustellungsgebühr erhoben.
 

Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung entscheidet der Vorstand entsprechend § 3 Abs. 4  der Satzung.

 

Die Beitragsordnung  wurde in der Mitgliederversammlung am 16.05.2024  

beschlossen und tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.

 

Wolfram Hey
Vorsitzender

       

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